Ferienprogramm 2011 031

Ende des Ramadan

Auch die rund 4,3 Millionen Muslime in Deutschland feierten von DienstagFerienprogramm 2011 031 an drei Tage lang das Ende des Fastenmonats Ramadan. Das Fasten im Ramadan gehört zu den heiligen Pflichten. Zum abendlichen Fastenbrechen (Unterbrechung des täglichen Fastens) besuchen sich Freunde und Verwandte, essen und trinken zusammen, tauschen Glückwünsche aus und beschenken die Kinder. Mit einem Bittgebet und dem Verzehr einer Dattel beginnt die gemeinsame Mahlzeit: so, wie es schon der Prophet Mohammed praktiziert haben soll.

 

Was bedeutet Ramadan? Abends wird das Fastenbrechen nach Möglichkeit mit großen Festessen gefeiert, nachts finden sich Gläubige zum Gebet in den Moscheen ein. Da sich die islamische Zeitrechnung nach dem Mondkalender richtet, verschiebt sich der Ramadan jedes Jahr um zehn bis elf Tage. In diesem Jahr fiel er in den August. Der im Koran vorgeschriebene Fastenmonat gilt als Zeit der Besinnung und Fürsorge für sozial Benachteiligte. Von den Fastenvorschriften sind Kranke, Schwangere, Alte, Kinder bis zur Pubertät und Reisende ausgenommen. Das Fasten im neunten Monat des Mondjahres ist einer der fünf Grundpfeiler des Islam neben dem Glaubensbekenntnis, täglichen Gebeten, Almosen und einer Wallfahrt nach Mekka. Der Ramadan endet nach vier Wochen mit einem großen Fest.

 

Zwei verschiedene Vereine In diesem Zusammenhang (auch aufgrund von Verwechslungen) weist der Integrationsverein darauf hin, dass es sich bei dem türkisch-islamischen Kulturverein der Moschee in Wiesental und dem „Integrationsverein“ („Verein für Dialog, Integration und Freundschaft“) um zwei verschiedene Vereine handelt. Die Moscheegemeinde ist ein religiöser Zusammenschluss. Im Integrationsverein sind neben deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern etwa 10 verschiedene Nationalitäten und Abstammungen vertreten, selbstverständlich auch türkische Migranten. Und der Integrationsverein steht offen für alle Religionen und Weltanschauungen, für Gläubige, Andersgläubige und auch Nichtgläubige.

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